Wissenswertes rund um Ihre Behandlung

Vor dem ersten Termin entstehen oft viele Fragen.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die osteopathische Behandlung in meiner Osteopathiepraxis in Augsburg.

Wenn darüber hinaus noch etwas unklar ist, können Sie sich jederzeit gerne melden.

Wie läuft ein erster Termin ab?

Beim ersten Termin nehme ich mir Zeit für ein ausführliches Gespräch, in dem wir Ihre Beschwerden und Ihre aktuelle Situation besprechen.

Anschließend erfolgt eine osteopathische Untersuchung und die erste Behandlung. Zum Abschluss besprechen wir gemeinsam, was ich wahrgenommen habe und wie es weitergehen kann.

Ein Termin dauert in der Regel 50–60 Minuten.

Wie laufen Folgetermine ab?

Bei weiteren Terminen schauen wir gemeinsam, wie es Ihnen seit dem letzten Termin ergangen ist.

Wir besprechen Veränderungen oder Reaktionen und passen die Behandlung individuell an das an, was Ihr Körper aktuell braucht.

Was sollte ich zum Termin mitbringen?

Bequeme Kleidung und ein großes Handtuch oder Spannlaken

Falls vorhanden: ein ärztliches Privatrezept (kann für die Erstattung durch manche Krankenkassen erforderlich sein). Ebenso sind bereits vorhanden Befunde hilfreich.

Wie viele Termine sind sinnvoll?

Das ist individuell unterschiedlich und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Manche Anliegen benötigen nur wenige Termine, bei anderen kann eine längere Begleitung sinnvoll sein.
Dies besprechen wir gemeinsam im Verlauf der Behandlung.

Wieviel kostet eine Behandlung?

  • Erwachsene: 118 €
  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 103 €

Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Wie ist die Kostenübernahme bei gesetzlichen Krankenkassen geregelt?

Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen im Rahmen einer Satzungsleistung anteilig.

In der Regel werden zwischen drei und sechs Behandlungen pro Kalenderjahr bezuschusst.

Einige Krankenkassen verlangen hierfür eine ärztliche Bescheinigung, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch sinnvoll ist.
Dabei handelt es sich nicht um ein klassisches Rezept.

Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über die individuellen Voraussetzungen.

Wie ist die Kostenübernahme bei privaten Versicherungen?

Private Krankenversicherungen, Beihilfe sowie Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten in vielen Fällen ganz oder teilweise.

Die genaue Höhe der Erstattung hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt, soweit möglich, in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gibt es Situationen, in denen eine ärztliche Abklärung sinnvoll ist?

Ja. In manchen Fällen kann es sinnvoll oder notwendig sein, Beschwerden zunächst schulmedizinisch abklären zu lassen.

Mir ist wichtig, mögliche Zusammenhänge sorgfältig einzuordnen und verantwortungsvoll zu arbeiten. Deshalb kann es vorkommen, dass ich ergänzend eine ärztliche Untersuchung oder Befundung empfehle.

Die osteopathische Behandlung versteht sich nicht als Ersatz für eine notwendige medizinische Diagnostik oder Behandlung.

Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden vorher telefonisch abzusagen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei kurzfristigeren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen eine Ausfallrechnung entstehen kann, da ich die für Sie reservierte Zeit in der Regel kurzfristig nicht neu vergeben kann.